Bürgergemeinde
Bürgerversammlung
Der Bürgerrat (Korporationsbürgerrat) beruft die Korporationsgemeinde (Korporationsbürgerversammlung) mindestens zweimal jährlich ein. Er kann allerdings jederzeit eine ausserordentliche Korporationsgemeinde einberufen. Ebenso können 10 Prozent der Stimmberechtigten unter Angabe der Traktanden eine ausserordentliche Versammlung verlangen. Danach hat der Bürgerrat diese Versammlung innert 3 Monaten einzuberufen.
Die Korporationsgemeinde hat die Aufgaben:
- Rechtsvorschriften zu beschliessen
- den Voranschlag und die Rechnung der Koroporationsbürgergemeinde zu verabschieden
- den Präsidenten und die Mitglieder des Korporationsbürgerrates, sowie die Rechnungsprüfungskommission zu wählen
- den Korporationsbürgerschreiber und das Gemeindeforstpersonal zu wählen
- die Vertreter des Korporationsrates zu wählen
Versammlungen
27. November 2020
8. Mai 2020
Abgesagt wegen Corona-Pandemie
25. November 2017
Protokoll
Jahresrechnung 2018
29. April 2017
Protokoll