Am 1. Juni 2017 ist das neue Gemeindegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dieses erfordert verschiedene Anpassungen auf Gemeindeebene. Es wird verlangt, die Gemeindeordnung dem Kantonalen Recht anzupassen und  eine Verfahrensordnung für die Gemeindeversammlung und für die Behörden zu schaffen.
Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit Dr. Peter Huber anhand der drei Musterverordnungen die neuen Rechtserlasse erstellt. Dabei wurde grundsätzlich das geltende Recht der Gemeinde übernommen, soweit dieses sich mit dem übergeordneten Recht verträgt und nach wie vor zweckmässig ist.

Ab sofort bis am Dienstag 31. August 2021 läuft die Vernehmlassung für die Bevölkerung. Die Bevölkerung bekommt so die Möglichkeit sich zu den neuen Rechtserlassen zu äussern und Änderungsanträge zu stellen. Der Gemeinderat wird im Anschluss die eingegangenen Meldungen beraten und allenfalls Anpassungen vornehmen.
Ziel ist es die überarbeiteten Rechterlässe an der Gemeindeversammlung  vom 24. November 2021 zur Abstimmung zu bringen.

Die vollständigen Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung in schriftlicher Form bezogen werden und sind auf dem Internet unter www.isenthal.ch/verwaltung/online-schalter in Rechtserlasse aufgeschaltet.

Falls Sie Fragen oder Unklarheiten haben, wenden Sie sich an den Gemeindeschreiber Adrian Dittli.

 

Gemeindeordnung  (GO)   NEU

Verordnung über das Verfahren an der Gemeindeversammlung (GVV)   Neu

Verordnung über das Verfahren in Behörden (BVV)   Neu

Gemeindeordnung  AKTUELL