Bürgergemeinde

Bürgerversammlung

Der Bürgerrat (Korporationsbürgerrat) beruft die Korporationsgemeinde (Korporationsbürgerversammlung) mindestens zweimal jährlich ein. Er kann allerdings jederzeit eine ausserordentliche Korporationsgemeinde einberufen. Ebenso können 10 Prozent der Stimmberechtigten unter Angabe der Traktanden eine ausserordentliche Versammlung verlangen. Danach hat der Bürgerrat diese Versammlung innert 3 Monaten einzuberufen.

Die Korporationsgemeinde hat die Aufgaben:

  • Rechtsvorschriften zu beschliessen
  • den Voranschlag und die Rechnung der Koroporationsbürgergemeinde zu verabschieden
  • den Präsidenten und die Mitglieder des Korporationsbürgerrates, sowie die Rechnungsprüfungskommission zu wählen
  • den Korporationsbürgerschreiber und das Gemeindeforstpersonal zu wählen
  • die Vertreter des Korporationsrates zu wählen