Der Bürgernutzen wird ab jetzt bis am Dienstag, 15. Dezember 2020, jeweils während den ordentlichen Kanzleistunden (Dienstag- und Donnerstag-vormittag, Donnerstag von 16.00-17.30 Uhr) ausbezahlt.
Bis zu diesem Datum nicht abgeholter Bürgernutzen wird als Einnahme in der Waldrechnung verbucht (Artikel 7 Verordnung über die Auszahlung des Korporationsnutzens vom 16. Oktober 1998).
Der Bürgernutzen beträgt CHF 5.00 für jeden Korporationsbürger und Korporationsbürgerin.
Isenthal, November 2020