Was sind Neophyten?
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach 1500 durch den Menschen bewusst oder unbewusst in Europa eingeführt wurden. Die meisten dieser Arten sind unscheinbar und unproblematisch. Einige vermehren sich jedoch unkontrolliert. Solche Pflanzen werden invasive Neophyten genannt. Diese Pflanzen können diverse Schäden oder Probleme verursachen:

  • Gesundheitliche Gefährdung
  •  Ökologische Schäden, wie die Verdrängung einheimischer Arten
  •  Ertragsausfälle in der Landwirtschaft
  •  Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen

Bekannte Arten von invasiven Neophyten sind z. B. Sommerflieder (Buddleja davidii), amerikanische Goldruten (Solidago canadensis, Solidago gigantea) oder Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum).

Was ist ein Neophytensack?
Beim Neophytensack handelt es sich um einen Abfallsack speziell für die Entsorgung von invasiven Neophyten. Der 60 l-Sack besteht aus etwas robusterem Kunststoff und ist durchscheinend, damit der Inhalt auch von aussen ersichtlich ist. Er darf ausschliesslich für die Entsorgung von Pflanzenmaterial aus der Bekämpfung von invasiven Neophyten verwendet werden. Das Ziel des Neophytensacks ist, die Bevölkerung zur Entsorgung von invasiven Neophyten zu motivieren und dadurch deren Verbreitung einzudämmen.

Wo bekomme ich Neophytensäcke?
Im Kanton Uri werden an folgenden Stellen zu den entsprechenden Öffnungszeiten Neophytensäcke abgegeben:

  • Auf sämtlichen Gemeindeverwaltungen
  • Beim Amt für Umwelt (Klausenstrasse 4, Altdorf)
  • Bei der ZAKU (Eielen, Attinghausen)
  • Teilweise bei privaten Entsorgungsanlagen. Eine aktuelle Liste, welche Entsorger mitmachen, ist auf www.ur.ch/neobiota ersichtlich.

Wie viel kostet ein Neophytensack?
Der Neophytensack wird kostenlos abgegeben und eingesammelt. Die Logistik und die Entsorgung wird von den Zentralschweizer Abfallverbänden und den Zentralschweizer Kantonen finanziert.

Wie entsorge ich einen Neophytensack?
Im Kanton Uri dürfen die gefüllten Neophytensäcke zusammen mit den grauen ZAKU-Kehrichtsäcken an den jeweiligen Abfuhrtagen an die Strasse gestellt beziehungsweise in die Container gelegt werden. Diese werden durch die ZAKU zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt und entsorgt. Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung. Neophytensäcke, welche nicht mit Pflanzenmaterial aus der Bekämpfung von invasiven Neophyten gefüllt sind, werden nicht abgeholt.

Weitere Informationen:

www.ur.ch/neobiota

www.umwelt-zentralschweiz.ch/neophyten