Die Korporationsbürgergemeinden führen das Anmeldeverfahren für die Rinderhirtenen Alplen, Fiseten, Matten, Seealp und Surenen durch. Die Anmeldung des Sömmerungsviehs wird in der Zeit vom 1. Februar bis 15. März 2022 bei der Korporationsbürgerkanzlei der Wohngemeinde oder direkt bei der Hirteverwaltung entgegengenommen. Anmeldung für die Rinderhirte Matten sind bei der Korporationsbürgerkanzlei Seelisberg einzureichen. Das aufgelistete Anmeldeergebnis ist von den Hirteverwaltungen bis 31. März 2022 an den Engeren Rat zuzustellen.
Weiter sind die Rinder und Kälber für den Frühjahrsauftrieb auf die Sonderallmend Nei bis am 15. März 2022 bei der Bürgerkanzlei Isenthal anzumelden.