Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ. Die offene Dorfgemeinde wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet zweimal jährlich, in der Regel im Gemeindesaal Schulhaus Isenthal, statt.

Stimm- und Wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Isenthal wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Die Gemeindeversammlung hat die Aufgaben:

  • Budget und Rechnung der Gemeinde zu genehmigen
  • die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
  • das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
  • neue einmalige Nettoausgaben bis Franken 250’000.— im Einzelfall zu beschliessen
  • jährlich wiederkehrende neue Nettoausgaben zu beschliessen, sofern die Gesamtausgabe über die Jahre Franken 250’000.— nicht übersteigt
  • Vorfinanzierungen zu beschliessen
  • den Steuerfuss festzusetzen